Die Invalidenversicherung auf dem Sanierungspfad
Gemäss IV-Monitoring des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) wurden 2009 15‘900 gewichtete Neu-Renten zugesprochen, was gegenüber dem Vorjahr einem Minus von 10% entspricht. Verglichen mit dem Maximum im Jahr 2003 beträgt die Reduktion der Neu-Renten sogar 44%, womit der Erfolg der 4. und 5. IV-Revision eindrücklich dokumentiert ist. Das Defizit der IV konnte so von CHF 1,7 Milliarden (Höchststand im Jahr 2005) auf CHF 1,1 Milliarden abgebaut werden, sodass die Schuld der IV bei der AHV Ende 2009 ca. CHF 14 Milliarden beträgt.
Zur Beseitigung des Defizits der IV muss auch der Bestand laufender Renten reduziert werden, wofür der Bundesrat in der IV-Revision 6a Massnahmen für eingliederungsorientierte Rentenrevisionen vorschlägt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diese Vorschläge, nachdem verschiedene Verbesserungsvorschläge, die er im Vernehmlassungsverfahren eingebracht hatte, in die Gesetzesvorlage aufgenommen wurden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt auch der Neuregelung des Bundebeitrags an die IV zu, die Teil der IV-Revision 6a ist. Es ist richtig und für die Sanierung der IV unerlässlich, dass die Einsparungen vollumfänglich der Versicherung und nicht wie heute teilweise der Bundeskasse zugutekommen.
Das Parlament ist nun aufgefordert, die IV-Revision 6a rasch und ohne Schmälerung der erwarteten Verbesserung der IV-Rechnung zu verabschieden. Nur so kann das mit der IV-Zusatzfinanzierung gegebene Versprechen eingelöst werden, die IV bis 2018 ins finanzielle Gleichgewicht zu bringen.Medienmitteilungen zur IV-Revision 6a und zum IV-Monitoring:
