Der Entwurf zur IV-Revision 6a ist da: Schön gefärbter Kahlschlag
Die bundesrätliche Botschaft zum ersten Teil der 6. IV-Revision (IV-Revision 6a) strotzt nur so von wohlklingenden Sätzen. Da steht beispielsweise, mit der 5. Revision habe sich die Invalidenversicherung zur Eingliederungsversicherung gewandelt. Personen mit gesundheitlichen Problemen würden früher erfasst und die Chancen zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit sowie die Integration von potenziell invaliditätsgefährdeten Menschen sei verbessert worden (Ziff. 1.3.1. der Botschaft). Die Neuerungen der 5. IV-Revision kommen allerdings nur bei Anträgen auf neue Renten zur Anwendung. Mit der 6. IV-Revision will der Bundesrat nun auch Menschen in den Genuss seiner neuen Eingliederungsmassnahmen kommen lassen, die schon länger eine Rente beziehen,
Keine Renten und auch keine Arbeitsplätze
Wie wir auf dieser Website und in unserer Zeitschrift schon verschiedentlich dargelegt haben, handelt es sich bei dieser Eingliederungsrhetorik um Schönfärberei. Fakt ist, dass Rentenanträge seit der 5. IV-Revision viel rigoroser behandelt werden. Und mit der 6. IV-Revision sollen auch bestehende Rentenansprüche einer derart strengen Überprüfung unterzogen werden. In seiner Botschaft gibt der Bundesrat das Ziel gleich vor: 12′500 so genannte gewichtete Renten sollen eingespart werden, was in den Jahren 2018 bis 2027 im Durchschnitt zu einer jährlichen Entlastung von 231 Mio. Franken führen soll. Dass die Betroffenen deswegen einen Arbeitsplatz hätten, ist jedoch eine fromme Mär.
Zwar stimmt es, dass sich die Eingliederung verbessern liesse und mit der 5. IV-Revision bereits verbessert wurde. Und es ist auch richtig, dass es eine gewisse Anzahl von Fällen gibt, in welchen der gesunde Menschenverstand nicht versteht, wieso jemand eine IV-Rente erhält. Der Hauptgrund für die hohe Anzahl von IV-RentnerInnen ist jedoch, dass die Wirtschaft immer weniger Arbeitsplätze für eingeschränkt leistungsfähige Menschen anbietet. Daran kann die Praxis der Rentenzusprechung und –revision wenig ändern. Zwar schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft zur 6. IV-Revision zusätzliche Anreize vor, welche die Arbeitgeber zur Mitwirkung bei der Wiedereingliederung motivieren sollen. Der Verzicht auf nicht voll leistungsfähige Mitarbeitende in den Unternehmen ist aber ein wirtschaftlicher Megatrend, der sich damit nicht aufhalten lässt.
PolitikerInnen und Bevölkerung müssten sich eingestehen, dass viele Menschen wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit keine Beschäftigung mehr finden und dass für diese ein menschenwürdiges Auffangnetz geschaffen werden muss. Dass ist der Preis für den verschärften internationalen Wettbewerb, von dem die Schweiz insgesamt profitiert hat. Selbstverständlich wäre es für viele Betroffene besser, eine sinnvolle Beschäftigung zu finden, statt untätig eine Rente zu beziehen. Aber untätig zu sein und keine Rente zu erhalten, ist noch schlechter.
Angst und Verunsicherung für die Betroffenen
Die Streichung von 12′500 gewichteten Renten stell jedenfalls einen schwerwiegenden Sozialabbau dar, der unzähligen gesundheitlich angeschlagenen Menschen die Existenzgrundlage entziehen wird. Dazu kommt schon jetzt der Stress, dem Menschen ausgesetzt sind, die nicht wissen, ob Ihnen die Rente aberkannt wird.
Versetzen wir uns in die Lage einer 45Jährigen vor, die seit 2 Jahren eine IV-Rente bezieht und nicht mehr erwerbstätig war. Sie kann jetzt nicht mehr darauf zählen, bis zum Erreichen des AHV-Alters über ein gesichertes Einkommen zu verfügen. Möglicherweise wird ihr mit über 50 die Rente aberkannt. Dass sie dann noch eine Stelle finden wird, ist ziemlich illusorisch. Also müsste sie mit Hilfe der Sozialhilfe überleben, die allenfalls auf ihre Angehörigen Rückgriff nimmt. Die Unterstützung der Sozialhilfe macht zwar oft nicht viel weniger aus als eine IV-Rente. Vielleicht bezieht die Frau neben der IV-Rente aber eine Invalidenrente der Pensionskasse, die bei einer Rentenrevision ebenfalls wegfiele. In diesem Fall würde sie von einem mittleren Einkommensniveau bis an die Armutsschwelle absinken. Falls sie noch etwas Erspartes hätte, müsste sie dieses verbrauchen. Vermutlich müsste sie in eine billigere Wohnung umziehen, die nicht einfach zu finden ist. Auch bescheidene Ferienreisen könnte sie vergessen. Einen psychisch angeschlagenen Menschen kann nur schon die Angst vor einem derartigen sozialen Abstieg massiv destabilisieren.
Diskriminierende Einschränkungen beim Assistenzbeitrag
Als positives Element enthält die Botschaft zur 6. IV-Revision den so genannten Assistenzbeitrag. Dieser ist seit Jahren ein Kernanliegen der Behinderten-Selbsthilfe. Er ermöglicht behinderten Menschen mehr Selbständigkeit, indem sie Geld erhalten, mit dem sie sich die nötigen Hilfen zur Bewältigung des Alltags selbst organisieren können. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, eine Helferin oder einen Helfer anzustellen, anstatt in ein Heim einzutreten. Klar ist, dass nicht alle behinderten Menschen in der Lage sind, diese Möglichkeit zu nutzen. Der Vorschlag des Bundesrats ist aber insofern diskriminierend, als er beispielsweise geistig und psychisch behinderte Menschen davon ausschliesst. Ebenso Familien mit behinderten Kindern. In einem Pilotversuch haben indessen mehrere Familien mit behinderten Kinder eine derartige Unterstützung bezogen, ohne dass man von negativen Erfahrungen gehört hätte (vgl. Soziale Medizin 2.07 S. 22. ff). Für den Bundesrat solI die Einführung des Assistenzbeitrags kostenneutral sein, was den Spielraum eben einschränkt. Immerhin stellt er in Aussicht, diesbezüglich später über die Bücher zu gehen, sofern die finanzielle Lage der IV dies zulässt.
Weniger Auswahl bei Hilfsmitteln?
Mit der Revision 6a will der Bundesrat der Invalidenversicherung auch mehr Einfluss auf die Preise von Hilfsmitteln wie Hörgeräte und Rollstühle ermöglichen, etwa durch Ausschreibungen bei der Beschaffung und direkte Verträge mit den Herstellern statt wie bisher nur mit Zwischenhändlern. Dass es bei der Preisbildung in diesem Bereich zu Missbräuchen gekommen ist, stimmt. Im Jahr 2003 stellte der Preisüberwacher beispielsweise fest, dass Hörgeräte in der Schweiz teurer als im Ausland verkauft wurden. Der Bundesrat will bei der Hilfsmittelbeschaffung künftig 35 – 50 Millionen Franken einsparen. Er versichert, dies solle ohne Qualitätseinbusse geschehen. Darauf ist aber ein kritisches Auge zu werfen. Es wäre der reichen Schweiz unwürdig, beispielsweise hörbehinderten Menschen nur noch ein einziges Einheitsmodell eines Hörgeräts zur Verfügung zu stellen.
Was tun wir?
Nachdem wir uns schon aktiv am Referendum gegen die 5. IV-Revision beteiligt haben, werden wir (Zeitschrift Soziale Medizin und ihre Herausgeberin SGSG) alles in unseren Möglichkeiten stehende tun, die IV-Revision 6a zu verhindern. Leider sind die Aussichten dabei nicht sehr gut. Eine Mehrheit der Bevölkerung scheint einschneidende Kürzungen bei der IV hinzunehmen. Noch ist der Moment für ein Referendum aber nicht gekommen. Vorerst geht die Vorlage ins Parlament. Und dort führt eine verfrühte Totalopposition nicht zum Ziel, sondern nur die beharrliche Detailarbeit, bei der taktische Hintergedanken durchaus mitspielen dürfen.
rsp. 24.02.2010
