Keine IV-Rente mehr für 12'500 Invalide
Trotz Protesten von Behinderten und linken Parteien macht der Bundesrat Ernst mit seinem ambitiösen Ziel für die IV-Sanierung. Innert acht Jahren sollen tausende Invalide wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werde
IDer Bundesrat will die leeren Kassen der Invalidenversicherung (IV) mit Hilfe der IV-Bezüger füllen. Bis 2018 sollen in der Schweiz 12'500 volle IV-Renten wegfallen, das sind fünf Prozent der heute 250'000 Renten. Davon erhofft sich die Landesregierung jährlich Einsparungen von 231 Millionen Franken für die schwer verschuldete IV.
Nur wenige Korrekturen
Trotz Protesten von Behinderten-Verbänden und linken Parteien nahm der Bundesrat nur wenige Korrekturen am Entwurf für die Vernehmlassung vor und schrieb sein ambitiöses Ziel für die Wiedereingliederung in der Botschaft zur sechsten IV-Revision fest.
Erreichen will der Bundesrat das aus seiner Sicht «realistische Ziel» mit einem Paradigmenwechsel: Anstelle des Gedankens «einmal Rente, immer Rente» solle die Rente künftig als «Brücke zur Eingliederung» gesehen werden.
Schärfere Rentenüberprüfung
Bereits heute werden die Renten alle drei bis fünf Jahre überprüft. Dabei werden aber nur in einem Prozent der Fälle die Leistungen gekürzt oder gestrichen. Dies reicht dem Bundesrat nicht. Er will deshalb die Rentenüberprüfung in Zukunft stärker auf die persönliche Situation der Rentenbezügerinnen und -bezüger ausrichten.
IV-Rentner, deren Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als positiv beurteilt werden, sollen mit diversen Massnahmen unterstützt werden. Neben Berufsberatungen sind auch Umschulungen, eine erste Berufsausbildung oder Kapitalhilfen denkbar.
Massnahmen zum Schutz der Invaliden
Ergänzend dazu gelten verschiedene Schutzmechanismen. So soll der Besitzstand der Rente während den Eingliederungsversuchen garantiert werden. Verschlechtert sich die Situation nach erfolgter Eingliederung wieder, sollen die Betroffenen mit einer Auffangregelung abgesichert werden.
Mit diesen Massnahmen lege man die Grundlage dafür, dass auch Personen mit psychischen Krankheiten das Rentenrevisionsverfahren zur Wiedereingliederung nutzen könnten, teilte das Innendepartement mit.
Keine Renten für Schmerzpatienten
Keine IV-Rente mehr ausrichten will der Bundesrat Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgien und ähnlichen Leiden. Seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision besteht in solchen Fällen kein Anspruch mehr auf eine neue Rente. Nun soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um heutigen IV-Rentnern mit solchen Leiden die Rente entziehen zu können. 4500 Personen sind betroffen.
Gespartes Geld geht vollumfänglich an IV
Einen bedeutenden Beitrag zum Abbau des jährlichen IV-Defizits, das 2009 rund 1,1 Milliarden Franken betrug, soll auch eine Anpassung des Mechanismus der IV-Finanzierung bringen.
Wenn die IV heute Geld einspart, muss sie 38 Prozent davon an die Bundeskasse abgeben. Neu soll jeder gesparte Franken vollumfänglich der IV angerechnet werden. Die damit verbundene durchschnittliche jährliche Entlastung beziffert der Bund auf 195 Millionen Franken.
Sparen bei Hilfsmitteln
Die zweite umstrittene Massnahme, die in der sechsten IV-Revision enthalten ist, betrifft die sogenannten Hilfsmittel, wozu zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte gehören.
Weil diese Hilfsmittel sehr teuer sind, möchte der Bundesrat künftig mittels öffentlicher Ausschreibungen die günstigsten Produkte ermitteln und nur noch diese begleichen. Die IV-Kasse soll so jährlich um 48 Millionen Franken entlastet werden.
Protest bei Invaliden
Die betroffenen Behinderten lehnen das vehement ab. Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, sagte gegenüber Schweizer Radio DRS: «Das wäre eine Katastrophe.» Der Staat sei nicht an möglichst guten, sondern an möglichst billigen Hilfsmitteln interessiert.
Wehrli möchte die Botschaft zur sechsten IV-Revision im Detail studieren, in vielen Punkten liege der Teufel im Detail. Erst dann wolle er entscheiden, ob die Behinderten gegen die Vorlage das Referendum ergreifen werden. Wehrli schliesst das allerdings nicht aus.
(nab/burp, sda/ddp)
