6. IVG-Revision: Als Sparvorlage aufgegleist
Wer die Vernehmlassungsvorlage und den Bericht des Bundesrates zu lesen versucht, versteht, warum so viele Betroffene betroffen passiv schweigen: sogar „studierte“ Leute haben Mühe die Komplexität und das „Juristendeutsch“ zu verstehen. In einer Anregung an die Fachstelle für Gleichstellung der Behindertenorganisationen „egalite-handicap“ und in unserer Vernehmlassungsein gabe haben wir die Bundesbehörden aufgefordert, in Zukunft dafür zu sorgen, dass auch die Vernehmlassungen des Bundes – insbesondere jene, welche das Leben von Menschen mit Behinderung direkt beeinflussen – in einer Version in leichter Sprache präsentiert werden, damit Menschen mit Lernbehinderungen oder einfacher Schulbidlung nicht von diesen wichtigen politischen Teilnahmemöglichkeiten ausgeschlossen werden. So verlangt es Artikel 8 der Bundesverfassung. Sogar die Behindertenorganisationen könnten dann ihre Mitglieder in die Diskussion mit einbeziehen anstatt das Thema einfach „nach oben“ zu delegieren. Gleichzeitig ist allen Bürgerinnen und Bürgern geholfen: Juristenkauderwelsch das mehr versteckt als verrät wird dann nicht mehr länger möglich sein.
Die Vernehmlassungsfrist zum ersten Teil (Teil A) der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes ist Mitte Oktober abgelaufen. Zum ersten Mal haben die Bundesbehörden alle Vernehmlassungseingaben vollumfänglich publiziert, was uns allen erlaubt einzusehen, wer sich wo und wie engagiert hat. Das ist spannende Lektüre!
Hinter verschlossenen Türen wird die Vorlagen gegenwärtig von der AHV-IV-Kommission, in welcher auch VertreterInnen „der Behinderten und der Invalidenhilfe“ Einsitz haben, noch einmal verhandelt. Ob dabei die Interessen der Betroffenen, oder vorwiegend jene der Behinderungsindustrie verteidigt werden, liegt leider ausserhalb unserer Kontrolle. Insbesondere besorgt uns diesbezüglich
die Hilfsmittelversorgung. Wird die von uns seit Jahren geforderte Direktfinanzierung endlich in Angriff genommen (d.h. Geld für das Hilfsmittel geht an direkt die Betroffenen – die dann freie Kunden sind und ihre Hilfsmittel dort kaufen wo das Preisleistungsverhältnis ihren Vorstellungen entspricht)? Oder kommt der – in unseren Augen skandalöse, aber von einigen Behindertenfürsorgeorganisationen leider unterstützte - Vorschlag des Bundesamtes, dass die IV selber für uns einige wenige „zweckmässige“ Hilfsmittel auswählt, in grossen Mengen kauft und uns dann zwingt, diese „Staatshilfsmittel“ zu benutzen? Über unsere Petition gegen ein Staatsmonopol bei den Hilfsmitteln sind bis heute online und brieflich über 2000 Unterschriften vorwiegend von Betroffenen zusammen gekommen. Wir werden sie in den nächsten Tagen in Bern einreichen. Noch können auch Sie unterschreiben!
Der Assistenzbeitrag. Offiziell wird seine Einführung im Rahmen der 6. IV-Revision von allen Seiten befürwortet. Die Taktik der Gegner besteht vielmehr darin, so viele Zusatzforderungen und Erweiterungen, oder sogar die Entkoppelung dieses Vorschlages von der 6. IV-Revision zu verlangen, um die Einführung so schwierig zu machen, dass sie auf den Sanktnimmerleinstag verschoben werden kann. Einigkeit besteht jedoch unter allen Betroffenen und den relevanen Organisationen, dass es nicht angehen kann, dass gewisse Gruppen von Behinderten auf Grund ihrer Behinderung („nicht mündig“) pauschal vom Erhalt des Assistenzbeitrages ausgeschlossen werden.
Grosse Sorge bereitet uns der Plan, die Renten von ca. 12'000 rechtmässigen IV-BezügerInnen aufzuheben, unter der Begründung, dass die Kriterien nach denen sie damals eine Rente bekommen haben, heute strenger geworden sind. Sprich: einigen Diagnosen wurde die „Rentenwirksamkeit“ schlicht entzogen. Damit wird ein weiteres, wichtiges rechtstaatliches Prinzip im Falle von Behinderten aus den Angeln gehoben: das der Rechtssicherheit. Ob die 12000 Betroffenen bei denen sich gesundheitlich nichts verbessert hat, nun plötzlich „erwerbsfähig“ sind nur weil das Gesetz geändert wurde, bzw. ob sie auch wirklich eine Erwerbsarbeit finden nach dem sie jahrelang – ordnungsgemäss – als erwerbsunfähig galten, oder ob sie nun einfach in die Fürsorge abgeschoben werden, steht auf einem anderen Blatt.
Aller Evidenz und allen Entwicklungen in der Welt zum Trotz hält die IV am „medizinischen Modell“ von Behinderung fest und ignoriert krampfhaft, dass politische und gesellschaftliche Bedingungen einen Menschen behindern und „invalid“ machen können. So wird auch in der 6. Revision die von uns seit Jahren geforderte Möglichkeit einer „Rentensistierung“ nicht wirklich realisiert. D.h. RentenbezügerInnen, die einen Arbeitgeber finden, der sie trotz ihrer Beeinträchtigung anstellen möchte, müssen dieses Angebot auch weiterhin ausschlagen, weil sie ansonsten Gefahr laufen, bei einem späteren Verlust dieser Arbeitsstelle als „erwerbsfähig“ eingestuft zu werden und dann ohne Rentenanspruch mittellos würden. Nur wenn sie mittels echter oder gefälliger ärztlicher Bescheinigung „nachweisen“, dass der Verlust des Arbeitsplatzes auf ihre Behinderung zurückzuführen ist (und nicht etwa z.B. weil der gute Arbeitgeber in der Zwischenzeit umstrukturiert oder seinen Betrieb verkauft hat, was ja nicht ), könnten sie die Rente wieder bekommen.
Ob der neue für die IV zuständige Bundesrat Didier Burkhalter, oder der neue Chef der IV, Stefan Ritler, noch frische und erfreulichere Impulse in die 6. IV-Revision einbringen werden, bleibt zu hoffen. Dem Bundesamt für Migration, welches jetzt vom abtretenden IV-Chef Alard du Bois-Reymond übernommen wird, wünschen wir alles Gute.
