Pro Infirmis nimmt Stellung zur 6. IVG-Revision
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Invalidenversicherung ist für Pro Infirmis ein wichtiges Anliegen. Die Invalidenversicherung steht seit einigen Jahren unter einem grossen politischen Druck. Ein Druck, den auch Versicherte, welche auf IV-Leistungen angewiesen sind, in ihrem Alltag hautnah erleben. Es braucht das gemeinsame Engagement aller politisch konstruktiven Kräfte, der Wirtschaft und unserer Gesellschaft, damit die IV ihrer Aufgabe für die gesellschaftliche und berufliche Integration sowie der existenziellen Sicherung von Menschen mit einer Behinderung nachhaltig wieder gerecht werden kann. Die Zusatzfinanzierung lässt nun immerhin die IV-Schulden nicht weiter steigen. Aber sie ist befristet. Das heisst, dass die IV weiter zu entlasten ist. Die Revision 6a sieht im Vernehmlassungsentwurf die Eingliederung aus Rente vor, welche die IV entlasten soll.
Nur unter der Voraussetzung, dass die in der nachfolgenden Stellungnahme eingebrachten Bedingungen in die Vorlage aufgenommen werden, kann Pro Infirmis diesen Revisionsansatz gutheissen. Es müssen dabei in jedem Fall die Interessen der betroffenen Versicherten berücksichtigt und ihnen die notwendige Unterstützung für eine berufliche Integration gewährt werden.
Die vorgeschlagene Eingliederung aus Rente erfolgt jedoch zu früh. Es liegt bisher noch keine Evaluation der 5. IVG-Revision über die nachhaltige Wirksamkeit der Früherfassung und der Integrationsmassnahmen für die Betroffenen vor. Erfolge in der Eingliederung aus Rente werden nur eintreten, wenn die Versicherten sich auf die individuell angepassten beruflichen Eingliederungsmassnahmen inkl. umfassendes Coaching verlassen und effektiv in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Pro Infirmis erwartet hier von den Arbeitgebern, dass sie Menschen mit einer Behinderung Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Pro Infirmis selber hat mit der Stiftung Profil – Arbeit und Handicap – eine Beratungsstelle eingerichtet, welche die betroffenen Menschen mit einer Behinderung und die Arbeitgeber begleiten und coachen kann.
Die Einführung eines Assistenzbeitrages ist ein Anliegen behinderter Menschen, das nun bald 20 Jahre alt ist. Pro Infirmis begrüsst, dass nun ein konkreter Vorschlag vorgelegt wird. Die Einführung des Assistenzbudgets muss nun endlich umgesetzt werden. Es ist sachlich nicht vertretbar, diese für die Autonomie und Selbstbestimmung wichtige Leistung mit dem 3. Schritt der IV-Sanierung zu verknüpfen.
Antrag zur Aufteilung der Vorlage
Pro Infirmis stellt den Antrag, dass die Revisionsvorlage in zwei Vorlagen aufgeteilt werden soll:
Teil 1: Neuregelung des Finanzierungsmechanismus, Eingliederungsorientierte Rentenrevision, Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln
Teil 2: Assistenzbeitrag.
Die Anpassung des Finanzierungsmechanismus wird von Pro Infirmis begrüsst mit der Zielsetzung, dass künftige Sparmassnahmen der IV zugute kommen. Die künftige Leistungsentwicklung der IV muss aber exogene Faktoren (wie längere Lebenserwartung Behinderter oder demografische Entwicklungen) und insbesondere den Bedarf berücksichtigen können, der sich aufgrund der Bedürfnisse behinderter Menschen entwickelt; entsprechend sachlich muss die Finanzierungsseite, inklusive langfristig notwendigen Zusatzfinanzierungen, diskutiert werden.
Download ausführliche Stellungnahme: Stellungnahme_pi_6IV.pdf
