Sonntag, 13. Dezember 2009
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Chronologie: Die Geschichte der IV

In den knapp 50 Jahren ihres Bestehens ist die Invalidenversicherung IV fünf Mal revidiert worden. Bei den ersten drei Revisionen ging es um den Ausbau des Sozialwerkes. Die Revisionen vier und fünf standen im Zeichen des Schuldenabbaus. Gegen sie regte sich Widerstand.

Die Meilensteine der Invalidenversicherung:

Anfang 1960 Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung tritt in Kraft.
Anfang 1968
Die 1. IV-Revision bringt Besserstellungen für behinderte Kinder, regelt die Abgabe von Hilfsmitteln an Schwerinvalide, senkt die Altersgrenze für IV-Bezüger von 20 auf 18 Jahre und verbessert die Hilflosenentschädigung.
1987/88
Die 2. IV-Revision bringt Taggelder an behinderte Jugendliche in Ausbildung sowie die Viertelsrenten.
1. Januar 1992
Die 3. IV-Revision verteilt die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen neu. Einheitliche kantonale IV-Stellen werden geschaffen.
Ab 1990
Die IV weist immer grössere Defizite aus: 2008 beträgt der Verlust 1,6 Milliarden Franken, die Schulden steigen auf über 11 Milliarden Franken.
13. Juni 1999
Die geplante 4. IV-Revision, die auf die Sanierung der Finanzen ausgerichtet war, wird an der Urne mit 70 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Behindertenorgasationen hatten wegen der geplanten Abschaffung der Viertelsrente das Referendum ergriffen.
2000-2003
Bundesrat und Parlament überarbeiten die 4. IV- Revision. Ihre Ziele: finanzielle Konsolidierung, mehr Autonomie für Behinderte, gezielte Anpassungen im Leistungsbereich, Vereinfachung der Strukturen und Abläufe, Abschaffung der Zusatzrenten für Ehepartner, Verdoppelung der Hilflosenentschädigungen, Einführung der Dreiviertelsrente. Die IV erhält von der Erwerbsersatzordnung einen Kapitaltransfer von 1,5 Milliarden Franken.
1. Januar 2004
Die überarbeitete 4. IV-Revision tritt in Kraft.
16. Mai 2004
An der Urne wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten von AHV und IV mit 68,6 Prozent Nein-Stimmen verworfen.
6. Oktober 2006
Das Eidgenössische Parlament verabschiedet die 5. IV- Revision. Unter der Devise «Arbeit kommt vor Rente» wird der Zugang zur Invalidenrente erschwert. Mit Früherkennung, Frühintervention und Eingliederung soll die Zahl der Rentner gesenkt werden. Dazu kommen Sparmassnahmen. Behinderten- verbände ergreifen das Referendum.
17. Juni 2007
Die 5. IV-Revision wird in der Eidgenössischen Abstimmung mit 59 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Ab Sommer 2007
Die 6. IV-Revision unter dem Motto «Eingliederung nach Rente» wird kontrovers diskutiert. Die Debatte wird teilweise überschattet von der «Missbrauchs»-Polemik.
1. Januar 2008
Die 5. IV-Revision tritt in Kraft.
Junisession 2008
Das Eidgenössische Parlament verabschiedet die IV-Zusatzfinanzierung, unter anderem durch Erhöhung der Mehrwertsteuer.
27. September 2009
Die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent (Normal-Steuersatz) zu Gunsten der IV wird vom Volk angenommen. Der neue Mehrwertsteuersatz tritt 2011 in Kraft und gilt bis Ende 2017.

(sam, sda)
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