IVB zieht Strafanzeige gegen IV zurück
Binningen, 3. Dezember 2009 – Am Internationalen Tag der Behinderten informierte die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel über das weitere Vorgehen hinsichtlich der am 5. November gegen die Invaldidenversicherung erstatteten Strafanzeige wegen deren Plakatkampagne, die anfangs November mit folgenden Aussagen stattgefunden hat:
«Diese Aussagen, die weder durch ein Satzzeichen noch einen erklärenden Hinweis eingeschränkt werden, sind so unverantwortlich, geschmacklos und gegenüber den Betroffenen höchst verletzend.» stellte IVB-Präsident Marcel W. Buess anlässlich einer Medienorientierung am 3. Dezember fest. Die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel habe sich deshalb entschieden und nachdrücklich gegen diese Kampagne verwahrt, hielt Buess fest. «Umgehend haben wir beim Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern, Bundesrat Didier Burkhalter, und bei der Direktion des Bundesamtes für Sozialversicherungen, interveniert und die verantwortlichen Stellen aufgefordert, diese Kampagne zu stoppen und sich bei den Menschen mit Behinderungen öffentlich für diesen massiven Fehltritt zu entschuldigen.» Und quasi als «Schuss vor den Bug» habe die IVB zudem eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot eingereicht. Verschiedene Reaktionen aus unterschiedlichen Kreisen hätten der IVB bestätigt, dass diese Anzeige richtig und notwendig gewesen sei, betonte IVB-Geschäftsführer Markus Schneiter.
Proteststurm der Behindertenorganisationen
Aufgrund des massiven Druckes seitens von Behindertenorganisationen und sehr vielen
einzelnen Betroffenen bekannten sich das BSV und die Invalidenversicherung frühzeitiger
als geplant zu dieser in jeder Hinsicht verunglückten Plakat-Kampagne. Und
die Auflösung erfolgte gleichzeitig, obwohl sie eigentlich erst einige Tage später geplant
war. Auch wenn sich diese Kampagne schliesslich als so genannte «Teaser-
Kampagne» entpuppte und eine mehr oder weniger «positive», grafisch aber völlig unzureichende, Auflösung erfolgte, bleiben die anfänglichen Negativ-Botschaften haften
und bewirken einen erheblichen Schaden, sind die IVB-Verantwortlichen überzeugt.
Bundesrat Burkhalter stoppt Kampagne
In Beantwortung der schriftlichen IVB-Intervention an den neuen EDI-Vorsteher und
obersten Dienstherr der Invalidenversicherung teilte Bundesrat Didier Burkhalter mit
Schreiben vom 26. November 2009 der IVB u.a. folgendes mit: «... Ich teile grundsätzlich
Ihre Einschätzung, dass mit dieser Kampagne über das Ziel hinausgeschossen
worden ist und dass damit viele Menschen, insbesondere Menschen mit einer Behinderung,
vor den Kopf gestossen worden sind. – Die zurzeit sichtbare Welle der Plakatund
TV-Kampagne wird Ende November 2009 beendet. Auf eine Weiterführung dieser
Kampagne wird verzichtet. Zudem habe ich veranlasst, dass Kampagnen inskünftig nur
noch zurückhaltend und zielgerichtet in Auftrag gegeben werden sollen, wobei in Bezug
auf den Stil und die Instrumente äusserst umsichtig vorgegangen werden muss.»
IVB verzichtet auf Durchführung eines Prozesses
Die IVB ist Bundesrat Burkhalter für seine klare Stellungnahme und für den Stopp dieser
unglücksseligen Kampagne ausserordentlich dankbar. Es ist bedauerlich, dass die
IV-Verantwortlich offensichtlich zurückgepfiffen werden mussten, und dass sie nicht
selbst einsichtig genug waren, diese Kampagne abzubrechen. Das Machtwort von
Bundesrat Burkhalter ermögliche es nun der IVB, die Strafanzeige zurückzuziehen und
auf die Durchführung eines Prozesses zu verzichten, teilte IVB-Präsident Marcel W.
Buess mit.
Politischer Handlungsbedarf besteht trotzdem
Die IVB ist aber dezidiert der Meinung, dass diese Kampagne zumindest ein politisches
Nachspiel haben muss. Die IVB hat deshalb die Geschäftsprüfungskommissionen der
eidgenössischen Räte mittels formeller schriftlicher Eingabe aufgefordert, sich damit zu
befassen. Laut IVB-Vorstandsmitglied und SVP-Landrat Georges Thüring stellt sich im
Besonderen die politische Frage, ob es überhaupt statthaft ist, dass für eine solche
Kampagne Steuer- respektive Versicherungsgelder eingesetzt werden. Thüring erwartet
von den Geschäftsprüfungskommissionen, dass sie diesen Sachverhalt untersuchen
und hat bei den SVP-Kommissionsmitgliedern entsprechend interveniert. IVBVizepräsident
und CVP-Grossrat Dr. André Weissen erwartet von der Basler Regierung
verbindlichere Regelungen hinsichtlich der Aushang-Bewilligung und ist der Meinung,
dass nicht nur politische Plakate, sondern auch so genannte Teaser-Kampagnen
grundsätzlich den zuständigen kantonalen Stellen vorgelegt werden müssten. In diesem
Zusammenhang steht die Beantwortung einer Interpellation von Weissen noch
aus.
