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IVB Behimdertenselbstgilfe

IVB zieht Strafanzeige gegen IV zurück

Die Anfang November 2009 lancierte Plakatkampagne der Invalidenversicherung mit Aussagen wie «Behinderte kosten uns nur Geld» wurde von Bundesrat Didier Burkhalter gestoppt. Aufgrund des bundesrätlichen Machtwortes hat sich die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel entschieden, die Strafanzeige gegen die Invalidenversicherung zurückzuziehen und auf die Durchführung eines Prozesses zu verzichten.

Binningen, 3. Dezember 2009 – Am Internationalen Tag der Behinderten informierte die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel über das weitere Vorgehen hinsichtlich der am 5. November gegen die Invaldidenversicherung erstatteten Strafanzeige wegen deren Plakatkampagne, die anfangs November mit folgenden Aussagen stattgefunden hat:

  • «Behinderte sind dauernd krank»
  • «Behinderte liegen uns nur auf der Tasche»
  • «Behinderte arbeiten nie 100 %»
  • «Behinderte kosten uns nur Geld»
  • «Diese Aussagen, die weder durch ein Satzzeichen noch einen erklärenden Hinweis eingeschränkt werden, sind so unverantwortlich, geschmacklos und gegenüber den Betroffenen höchst verletzend.» stellte IVB-Präsident Marcel W. Buess anlässlich einer Medienorientierung am 3. Dezember fest. Die IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel habe sich deshalb entschieden und nachdrücklich gegen diese Kampagne verwahrt, hielt Buess fest. «Umgehend haben wir beim Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern, Bundesrat Didier Burkhalter, und bei der Direktion des Bundesamtes für Sozialversicherungen, interveniert und die verantwortlichen Stellen aufgefordert, diese Kampagne zu stoppen und sich bei den Menschen mit Behinderungen öffentlich für diesen massiven Fehltritt zu entschuldigen.» Und quasi als «Schuss vor den Bug» habe die IVB zudem eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot eingereicht. Verschiedene Reaktionen aus unterschiedlichen Kreisen hätten der IVB bestätigt, dass diese Anzeige richtig und notwendig gewesen sei, betonte IVB-Geschäftsführer Markus Schneiter.

    Proteststurm der Behindertenorganisationen
    Aufgrund des massiven Druckes seitens von Behindertenorganisationen und sehr vielen einzelnen Betroffenen bekannten sich das BSV und die Invalidenversicherung frühzeitiger als geplant zu dieser in jeder Hinsicht verunglückten Plakat-Kampagne. Und die Auflösung erfolgte gleichzeitig, obwohl sie eigentlich erst einige Tage später geplant war. Auch wenn sich diese Kampagne schliesslich als so genannte «Teaser-
    Kampagne» entpuppte und eine mehr oder weniger «positive», grafisch aber völlig unzureichende, Auflösung erfolgte, bleiben die anfänglichen Negativ-Botschaften haften und bewirken einen erheblichen Schaden, sind die IVB-Verantwortlichen überzeugt.

    Bundesrat Burkhalter stoppt Kampagne
    In Beantwortung der schriftlichen IVB-Intervention an den neuen EDI-Vorsteher und obersten Dienstherr der Invalidenversicherung teilte Bundesrat Didier Burkhalter mit Schreiben vom 26. November 2009 der IVB u.a. folgendes mit: «... Ich teile grundsätzlich Ihre Einschätzung, dass mit dieser Kampagne über das Ziel hinausgeschossen worden ist und dass damit viele Menschen, insbesondere Menschen mit einer Behinderung, vor den Kopf gestossen worden sind. – Die zurzeit sichtbare Welle der Plakatund TV-Kampagne wird Ende November 2009 beendet. Auf eine Weiterführung dieser Kampagne wird verzichtet. Zudem habe ich veranlasst, dass Kampagnen inskünftig nur noch zurückhaltend und zielgerichtet in Auftrag gegeben werden sollen, wobei in Bezug auf den Stil und die Instrumente äusserst umsichtig vorgegangen werden muss.»

    IVB verzichtet auf Durchführung eines Prozesses
    Die IVB ist Bundesrat Burkhalter für seine klare Stellungnahme und für den Stopp dieser unglücksseligen Kampagne ausserordentlich dankbar. Es ist bedauerlich, dass die IV-Verantwortlich offensichtlich zurückgepfiffen werden mussten, und dass sie nicht selbst einsichtig genug waren, diese Kampagne abzubrechen. Das Machtwort von Bundesrat Burkhalter ermögliche es nun der IVB, die Strafanzeige zurückzuziehen und auf die Durchführung eines Prozesses zu verzichten, teilte IVB-Präsident Marcel W. Buess mit.

    Politischer Handlungsbedarf besteht trotzdem
    Die IVB ist aber dezidiert der Meinung, dass diese Kampagne zumindest ein politisches Nachspiel haben muss. Die IVB hat deshalb die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte mittels formeller schriftlicher Eingabe aufgefordert, sich damit zu befassen. Laut IVB-Vorstandsmitglied und SVP-Landrat Georges Thüring stellt sich im Besonderen die politische Frage, ob es überhaupt statthaft ist, dass für eine solche Kampagne Steuer- respektive Versicherungsgelder eingesetzt werden. Thüring erwartet von den Geschäftsprüfungskommissionen, dass sie diesen Sachverhalt untersuchen und hat bei den SVP-Kommissionsmitgliedern entsprechend interveniert. IVBVizepräsident und CVP-Grossrat Dr. André Weissen erwartet von der Basler Regierung verbindlichere Regelungen hinsichtlich der Aushang-Bewilligung und ist der Meinung, dass nicht nur politische Plakate, sondern auch so genannte Teaser-Kampagnen grundsätzlich den zuständigen kantonalen Stellen vorgelegt werden müssten. In diesem Zusammenhang steht die Beantwortung einer Interpellation von Weissen noch aus.

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