Dienstag, 1. Dezember 2009
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Greifen die Massnahmen der IV?

Eine Zwischenbilanz zur 5. IV-Revision

Die Invalidenversicherung (IV) ist mit mehr als 10 Mrd. Franken verschuldet. Mit der per 2008 in Kraft getretenen 5. IV-Revision hat sich die IV zum Ziel gesetzt, die Zahl der Neurenten um 20 Prozent zu senken und dadurch massiv Kosten zu sparen. Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.

Die 5. IV-Revision sieht vor, die Ausgaben zu senken. Dazu wurden eingeführt: das Melderecht für Arbeitgeber, Ärzte und Versicherer, eine effizientere Rentenabklärung, zusätzliche Massnahmen in der beruflichen Reintegration und eine bessere Koordination zwischen den an einem Rentenfall beteiligten Versicherern wie IV-Stelle, Unfall-, Krankentaggeld- und BVG-Versicherer. Diese Massnahmen greifen aber noch nicht überall so, wie sie sollten.

Autor Andreas Heimer Mitglied der Geschäftsleitung/ Leiter Leistungen
PKRück
Durchzogene Bilanz
Aus Sicht der PKRück als Rückversicherer und Dienstleistungsanbieter in der beruflichen Vorsorge ist positiv zu vermerken, dass zahlreiche Arbeitgeber den IVStellen Arbeitnehmer melden, die länger als 30 Tage arbeitsunfähig sind. Ebenfalls ist erfreulich, dass die Früherkennung in kleineren IV-Stellen wie zum Beispiel Solothurn und Schwyz reibungslos funktioniert und der Informationsaustausch in Einzelfällen sehr gut spielt. Der in der «Interinstitutionellen Zusammenarbeit plus» (IIZ-plus) vorgesehene Prozess, wonach der Krankentaggeldversicherer (KTG) potenzielle Rentenfälle zwecks Früherkennung an die IV-Stelle und dem BVG-Versicherer meldet, wird hingegen kaum benützt. Das ergab eine von der PKRück im August 2008 durchgeführte Auswertung von 1000 Leistungsfällen. Die KTG scheinen hier ihre Aufgabe noch nicht wahrgenommen zu haben. Weiter ist festzustellen, dass in einzelnen IV-Stellen die Belegschaft zu wenig auf die Zusammenarbeit zwischen IV, BVG und KTG – auch Teil der IIZ-plus – geschult ist. Dies trifft im gleichen Mass auch auf die KTG zu, die zwar Case Management mit Schadeninspektoren aufgebaut haben, dieses aber wie früher primär dazu dient, Leistungsfälle abzuwehren.

Verbesserungen nötig im Formularwesen und Case Management
Die Praxis zeigt, dass bei der frühzeitigen Meldung von potenziell Erfolg versprechenden Eingliederungsfällen noch grosse Anstrengungen nötig sind. Die Arbeitgeber werden im Krankheitsfall eines Mitarbeitenden mit den unterschiedlichsten Meldeformularen konfrontiert, was es ihnen verunmöglicht, eine sinnvolle Übersicht zu haben. Wenn die IV-Stellen-Konferenz, der Schweizerische Versicherungsverband, die Santésuisse und die ASIP ein einfaches und einheitliches Formular für die Arbeitgeber kreieren würden, das im Idealfall elektronisch versandt werden könnte, wäre ein Mehrwert für alle Beteiligten geschaffen. Auch im Bereich des Case Management müssen die Anstrengungen intensiviert werden. Denn die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall ins Berufsleben ist nicht nur für die versicherte Person zentral, sondern mindert auch die finanzielle Belastung aller Versicherer. Bei der Umsetzung der 5. IV-Revision sind hier aber Unsicherheiten festzustellen. So delegieren gewisse KTG- und BVG-Versicherer die berufliche Reintegration ganz der IV-Stelle in der Meinung, diese sei in der Lage, ein Case Management auf die Beine zu stellen, das auch ihre Bedürfnisse abdeckt. Dies ist ein Trugschluss. Denn jeder Versicherungsträger hat einen unterschiedlichen Fokus. So wird zum Beispiel ein KTGVersicherer, dessen Leistungserbringung sich auf zwei Jahre beschränkt, nur an kurzfristig erzielbaren Case-Management Erfolgen interessiert sein. Andere KTGund BVG-Versicherer bauen zwar ihr Case Management aus, koordinieren aber ihre Fälle unzureichend oder gar nicht mit den anderen Versicherungsträgern, was zu höheren Kosten führt.

Es stellt sich zudem die Frage, ob sich die Case Manager der IV-Stellen auch wirklich ausreichend mit jedem einzelnen Versicherungsfall beschäftigen können. Ein Vergleich1: Die Suva beschäftigt 136 Case Manager (zirka 100 volle Stellen) für die 8 Prozent der unfall- oder berufserkrankungsbedingten Invalidenrenten-Neuzugänge, während das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für die 92 Prozent der krankheitsbedingten Fälle allen IV-Stellen insgesamt nur 240 neue Stellen geschaffen hat. Die Erfahrung zeigt, dass ein externer Case-Management-Partner in der Regel nach wie vor die besten Erfolge erzielt. Denn dieser betreut im Vergleich zu einem Case Manager der IV im Durchschnitt viel weniger Fälle parallel. Zudem ist er auch in der Lage, den Versicherten versicherungsneutral zu betreuen und flexibler auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die IV-Stellen verfügen hingegen nur über einen begrenzten gesetzlichen Leistungskatalog und Leistungsauswahlkriterien.

Intensive Schulung undZusammenarbeit gefragt
Es wird noch Zeit brauchen, bis die 5. IV-Revision mit ihren Instrumenten wie Früherkennung und Früherfassung sowie mit der vertieften Koordination der einzelnen beteiligten Versicherungsträger landesweit die gewünschten Erfolge bringt. So ist auch aus dem Faktenblatt des BSV vom 12. September 2008 ersichtlich, dass schweizweit gesehen noch kein direkter Einfluss zwischen den beruflichen Massnahmen der IV und der Neurentenquote verzeichnet werden kann. Es ist also noch zu früh, die berufliche Reintegration vollumfänglich der IV delegieren zu wollen. So muss es nach wie vor auch Aufgabe des BVG-Versicherers sein, in diesem Bereich eine aktive Rolle zu übernehmen. Die periodische Schulung der Mitarbeitenden aller einzelnen Versicherungsträger spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Denn nur so können sie sich das notwendige Wissen aneignen und in der Lage sein, ihr sektorielles Denken aufzugeben. Besonders bei den KTG scheint hier ein gewisser Bedarf vorhanden zu sein. Alle Akteure sind daher aufgerufen, sich vermehrt für eine intensivere Zusammenarbeit und eine bessere Koordination einzusetzen. n

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